Nicht genehmigte Nebenbeschäftigung


Nicht immer findet eine Zweitbeschäftigung die Zustimmung des Arbeitgebers, weshalb es keine Seltenheit ist, dass Arbeitnehmer dem Nebenjob ohne das Wissen des hauptbeschäftigenden Unternehmens nachgehen. Unsere qualifizierten Wirtschaftsermittler der Kurtz Detektei Bremen übernehmen den gerichtsverwertbaren Nachweis über das vertragswidrige Verhalten: 0421 3679 9066.


Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot


Verschiedene Gründe veranlassen Mitarbeiter, einer Nebentätigkeit nachzugehen, pekuniärer Art sind sie aber fast immer. Weniger Vollbeschäftigung und mehr Teilzeitjobs zwingen viele Arbeitnehmer, eine weitere Stelle anzunehmen, um nicht am Existenzminimum leben zu müssen. Überwiegend gestatten Arbeitgeber ihren Teilzeitkräften eine zweite Tätigkeit, meist unter der Prämisse, dass sie nicht bei einem Konkurrenzunternehmen stattfindet und dass sie die Arbeitsleistung der Erstbeschäftigung nicht beeinträchtigt (bei Letzterem handelt es sich übrigens um eine automatische, standardisierte Nebenpflicht aus Arbeitsverhältnissen).

 

Vollzeitbeschäftigten und/oder Angestellten in gehobenen Positionen ist es jedoch häufig untersagt, einer weiteren Tätigkeit nachzugehen – zum einen, um eine Überlastung des Mitarbeiters zu vermeiden, zum anderen, um die Weitergabe von Firmeninterna zu verhindern. Nichtsdestotrotz gehen auch viele dieser Angestellten einer – in diesem Fall unerlaubten – Nebenbeschäftigung nach. Der gerichtsverwertbare Nachweis dieses Vertragsverstoßes gehört zu den ständigen Aufgaben unserer IHK-zertifizierten Wirtschaftsdetektive in Bremen. Gern beraten wir Sie im Bedarfsfall zu den Möglichkeiten, den Tatbestand durch unsere Detektei in Bremen nachweisen zu lassen: kontakt@kurtz-detektei-bremen.de


Schlafen bei der Arbeit; Wirtschaftsdetektei Bremen, Wirtschaftsdetektiv Bremen
In Folge eines Nebenjobs ist Überarbeitung keine Seltenheit. Dadurch sinkt natürlich auch die Leistungsfähigkeit beim Hauptarbeitgeber, der das selbstredend nicht gutheißen kann.

(Un)Heimlich fleißig | Observationen unserer Detektive in Bremen


Wenn Sie einen Ihrer Mitarbeiter verdächtigen, einer nicht genehmigten Nebentätigkeit nachzugehen, sollte Ihr Weg zu unserer Wirtschaftsdetektei in Bremen führen. Erstens wird es Ihnen zeitlich kaum möglich sein, Ihren Mitarbeiter selbst zu überwachen, zweitens sind Sie ihm natürlich bekannt, wodurch sich die Gefahr des Entdecktwerdens bei der Überwachung exponentiell erhöht, drittens verfügen Sie wahrscheinlich weder über eine Ausbildung noch über Erfahrung in Bezug auf Observation und viertens sind die ggf. von Ihnen erbrachten Beweise in den meisten Fällen nicht gerichtsverwertbar, weil Sie als direkt Betroffener natürlich subjektiv agieren.

 

Unsere erfahrenen und fachkundigen Detektive in Bremen observieren den betreffenden Mitarbeiter, um festzustellen, ob er in seiner freien Zeit seine Arbeitskraft anderen Personen oder Unternehmen – womöglich einem Konkurrenten – zur Verfügung stellt. Häufig nutzen Arbeitnehmer für eine unerlaubte Nebentätigkeit eine (falsche) Krankschreibung, in diesem Fall summiert sich zum Verstoß gegen das vertragliche Wettbewerbsverbot der Tatbestand des Lohnfortzahlungsbetrugs. Unsere versierten Privatdetektive in Bremen weisen diese Vergehen gerichtsfest nach und verhelfen Ihnen mittels umfassender Beweisdokumentation zu Ihrem Recht. Lassen Sie sich fallspezifisch beraten, nutzen Sie für Ihre unverbindliche Anfrage bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an: 0421 3679 9066.


Wissenwertes


Laut Steuergewerkschaft fehlen dem Staat jährlich 50-60 Mio. Euro durch Steuerhinterziehung. Schwarzarbeit ist eines der Delikte, die den höchsten Schaden verursachen.