Unterhaltsstreitigkeiten Bremen


Nach einer Trennung oder Scheidung beginnt oft ein für alle Beteiligten unschöner "Rosenkrieg". Es geht nicht nur um die Teilung des womöglich gemeinsam angeschafften Vermögens und ggf. um die Regelung des Sorgerechts, sondern auch um die Veranlagung der Unterhaltsansprüche bzw. der Unterhaltspflicht. Unsere erfahrenen Privatdetektive in Bremen überprüfen im Verdachtsfall den Wahrheitsgehalt der von Ihrem Ex-Partner gemachten Angaben und verhelfen Ihnen auf diesem Weg zu Ihrem Recht: 0421 3679 9066.


Mitwirkungspflicht – verschwiegene Einnahmen? | Bremer Detektive eruieren das tatsächliche Einkommen


Zur Ermittlung des Trennungs- bzw. nachehelichen Unterhalts müssen alle Einnahmen der Parteien angegeben werden. Das ist keine Bitte eines der in Trennung lebenden Partner oder dessen Anwalt, sondern ein Muss per Gesetzgebung. Dieser Aufforderung nicht oder nur unvollständig nachzukommen, zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich, ferner kann der daraus benachteiligte Partner Verzugsschadenersatz (§ 286, Abs. 1 BGB) und Aufwendungsersatz (§ 680 BGB) geltend machen. Zum anzugebenden Einkommen zählen neben Löhnen und Gehältern auch Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit, Vermietung, Verpachtung, Erbschaften, Schenkungen, Lotteriegewinne usw. sowie ggf. Einnahmen der Kinder (Kindergeld, Ausbildungsvergütung, BAföG).

 

Unsere Bremer Detektei wird hinzugezogen, wenn ein Ex-Partner den anderen verdächtigt, Teile oder die Gesamtheit seiner Einnahmen zu verschweigen, indem der Verdächtige bspw. bei seinem offiziellen Arbeitgeber nur "Dienst nach Vorschrift" macht, aber bei einer nicht angemeldeten Nebenbeschäftigung (häufig Schwarzarbeit) ein weiteres Einkommen generiert. Unsere IHK-zertifizierten Detektive in Bremen erbringen für Auftraggeber/-innen mittels gerichtsfest dokumentierter Recherche und Observation den Nachweis dieser verschwiegenen Einnahmen. Wenn Sie den Angaben ihres Ex-Partners misstrauen, senden Sie uns eine E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-bremen.de oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern kostenlos und unverbindlich in einem ersten Gespräch. 


Der oder die unsichtbare Neue


Neben dem Verschweigen von Einkünften ist das zweite große Betätigungsfeld unserer Privatdetektei aus Bremen im Bereich Unterhaltsrecht das Verheimlichen unterhaltsrelevanter Lebensumstände. Eine neue eheähnliche Beziehung und eine gemeinsame Wohnung mit dem/der Neuen wirken sich bei Unterhaltsempfängern meist mindernd auf den Unterhaltsanspruch aus. Der oder die Unterhaltsberechtigte lässt sich folglich einiges einfallen, um nicht zugeben zu müssen, dass der Unterhaltsanspruch nicht mehr oder nicht in der bisherigen Höhe besteht – Beispiele: 

  • Der/die neue Lebenspartner/-in verlässt und betritt die gemeinsame Wohnung ausschließlich in den Nachtstunden
  • Es findet sich kein zweiter Name am Briefkasten oder am Klingelschild.
  • Das Fahrzeug des verheimlichten Partners wird einige Straßen von der Wohnung entfernt geparkt.
  • Man zeigt sich nie öffentlich zu zweit im Wohnumfeld usw. usf.

 

Auch unterhaltsrelevante Veränderungen am Einkommen des Kindes werden verheimlicht, bspw. wenn es eine ggf. sogar vergütete Ausbildung begonnen oder auch beendet hat, um eine eigene Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Unsere IHK-zertifizierten Detektive aus Bremen überwachen den Ex-Partner in solchen Fällen und dokumentieren die Observationserkenntnisse in gerichtsverwertbarer Schriftform. Gern übernehmen wir auch Ihren Fall. Nutzen Sie für Ihre erste Anfrage unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an: 0421 3679 9066.


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Neue Lebensgemeinschaften werden im direkten Wohnumfeld gern verschwiegen, doch unsere Detektive schlafen nicht, sondern dokumentieren vermeintlich ungesehene Übernachtungen oder auch Urlaubsreisen, bei denen sich die Paare unbeschwert bewegen.