Kindesentziehung | Kindesentführung


Der Gedanke dürfte für die meisten Eltern kaum erträglich sein: Die Entführung oder widerrechtliche Entziehung des eigenen Kindes durch einen Fremden, den anderen Elternteil oder nahestehende Verwandte. Von jetzt auf gleich weiß man nicht mehr, wo sich der Schützling aufhält und ob es ihm oder ihr dort gutgeht. Oft sind Sorgerechtsstreitigkeiten das Problem, häufig spielt dabei die Angst vor einem Verlust der Bindung zum Kind wegen geringer Besuchszeiten oder vor einer vermeintlichen Bedrohung durch den anderen Elternteil und/oder dessen neuen Partner hinein. Auch im Fall der seit Mai 2017 vermissten Ella Z. aus dem sächsischen Großenhain wollte die Mutter das dem Vater zugesprochene alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht akzeptieren, fuhr ohne weitere Absprachen mit dem sechsjährigen Mädchen in Urlaub und wurde seitdem nicht mehr gesehen (weitere Informationen hier). Die Polizei ist auf Hilfe aus der Bevölkerung angewiesen und nimmt Hinweise über die Rufnummer 0351 483 22 33 entgegen. Fälle wie diese ereignen sich in Deutschland leider Jahr für Jahr, zu viele werden nie aufgeklärt.

 

Betroffene Elternteile suchen verständlicherweise nach jedem Strohhalm, um ihre Kinder wohlbehalten wieder in die Arme schließen zu können. Und so verwundert es nicht, dass die Ermittler der Kurtz Detektei Bremen in der Vergangenheit einige Erfahrungen mit diesem Thema sammeln konnten. Wenn die betroffenen Familien Zweifel am Erfolg der laufenden polizeilichen Ermittlungen haben, weitere Spuren verfolgen lassen und sämtliche Möglichkeiten ausschöpfen wollen, ist es naheliegend, sich an erfahrene Detektive zu wenden. Da die Detektei Kurtz flächendeckend vernetzt ist, können wir jederzeit kurzfristig tätig werden – auch im Ausland, auch für Sie und Ihr Kind: 0421 3679 9066.


Rechtliche Lage bei Kindesentzug | Kindesentführung


Die strafrechtliche Klassifizierung einer Entziehung oder Vorenthaltung eines Kindes gegenüber den Eltern, einem Elternteil oder einem Vorgesetzten/Pfleger findet sich in § 235 Strafgesetzbuch (StGB) "Entziehung Minderjähriger". Eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren erhält, wer "mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List" eine minderjährige Person ihrer Familie vorenthält (Abs. 1). Gleiches gilt, wenn eine solche Vorenthaltung erfolgt, ohne dass der Täter Angehöriger wäre, oder wenn das Kind ins Ausland verbracht wird (Abs. 2). Letzteres passiert besonders häufig, wenn die Eltern unterschiedliche Nationalitäten haben und ein Elternteil eigenmächtig entscheidet, das Kind in das eigene Heimatland zu bringen oder es nach einem Urlaub dort zu behalten. Bereits der Versuch ist strafbar (Abs. 3).

 

Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren erhält, wer das Kind gegen ein Entgelt und somit zur eigenen Bereicherung seinen Eltern entzieht, wer das Kind in große oder tödliche Gefahr bringt oder wer schwere physische und psychische Schäden verursacht (Abs. 4). Das Strafmaß bei einer Kindesentziehung mit Todesfolge ist nach oben nicht begrenzt, die Mindeststrafe beträgt drei Jahre Freiheitsentzug (Abs. 5).


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Kindesentführung – für Familien ein unbeschreiblicher Horror


Die Entführung des eigenen Kindes verursacht natürlich größte Sorgen um das Wohlergehen des Schützlings; kaum etwas anderes versetzt die Familie in solche Verzweiflung wie die Unkenntnis über den Aufenthaltsort und die Gesundheit des geliebten Kindes. Gerade deshalb gehen unsere Privatdetektive aus Bremen solche Fälle mit besonderem Taktgefühl an, um der Familie in dieser schweren Zeit nicht nur professionell, sondern auch zwischenmenschlich eine Stütze und Hilfe zu sein. Dies bedeutet unter anderem, dass wir versuchen, die Ermittlungen so schnell und unkompliziert wie möglich aufzunehmen und die Familien nicht mit langen bürokratischen Abläufen auszubremsen. Im Gegensatz zur Polizei müssen wir nicht erst langwierige amtsinterne Genehmigungen beantragen, um beispielsweise Sondereinheiten wie Mantrailer-Hunde einzusetzen, sondern können eintreffende Informationen direkt weiterverarbeiten und unsere Experten auf den verschiedenen Gebieten der Personensuche kurzfristig zum Zielort entsenden. Durch Kontakte zu Gesprächspsychotherapeuten kann außerdem auf Wunsch eine seelsorgerische Betreuung hergestellt werden.

 

Bei Kindesentführung ist es grundsätzlich unabdingbar, schnell zu handeln, weil jede Spur mit der Zeit erkalten kann. Unsere Bremer Detektive verfolgen jeden Verdacht und Hinweis aus dem Umfeld und von außerhalb, um die Suche voranzubringen und das Kind schnellstmöglich und unbeschadet zu seiner Familie zurückzubringen. Denkverbote sind dabei ausgeschlossen und häufig sorgt gerade der neutrale Blick von außen für das Erkennen entscheidender Zusammenhänge – gerade wenn es sich um das Auge eines erfahrenen Privatermittlers handelt. 


Sonderfall: Kindesverbringung ins Ausland – auch hier werden unsere Detektive aus Bremen aktiv


Besonders schwierig gestaltet sich die Suche nach Kindern, die ins Ausland verbracht wurden. Wie erwähnt geschieht dies oftmals in binationalen Familien, bei denen nach der Trennung ein Elternteil gegen den Willen des anderen das Kind dauerhaft in das eigene Heimatland mitnimmt. Während die Suche nach Kindern in Deutschland bereits eine zeitaufwändige und schwierige Aufgabe darstellt, bei der mit Fingerspitzengefühl vorgegangen werden muss, erhöht sich der Schwierigkeitsgrad bei fremden Ländern zuweilen erheblich. Denn nicht nur die geographische Distanz erschwert die Suche, auch laschere Meldepflichten, mangelhafte behördliche Kooperationen mit den deutschen Ermittlungsorganen, die Sprache und die häufig zu beobachtende Skepsis gegenüber Fremden bei der Herausgabe von Informationen zählen zu den vielen hemmenden Faktoren. 

 

Durch das engmaschige Kontaktnetzwerk der Kurtz Privatdetektei Bremen können wir uns nicht nur einen schnellen anwaltlichen Überblick zur jeweiligen Rechtslage geben lassen, zum Beispiel zu den internationalen Auslieferungsvereinbarungen und zur nationalen Sorgerechtssituation, sondern auch kurzfristig qualifizierte und ortskundige Fachermittler einsetzen. Das betrifft Suchaufträge innerhalb der EU, beispielsweise in Frankreich oder auch in osteuropäischen Mitgliedsstaaten wie Rumänien, genauso wie Aufträge in Afrika, Amerika, Asien und Australien.


Beauftragung der Kurtz Privatdetektei Bremen


Ist in Ihrer Familie ein Kind durch einen Verwandten, einen Unbekannten oder einen bekannten Dritten entführt worden und Sie wissen weder, wo sich das Kind befindet, noch ob es ihm gut geht? Haben Sie das Gefühl, dass der Polizei durch zusätzliche Ermittlungen unabhängiger Fachkräfte womöglich entscheidend geholfen werden könnte? Möchten Sie keine Chance ungenutzt lassen, um den Aufenthaltsort Ihres Kinds/Enkelkinds/Pflegekinds ausfindig zu machen und es unbeschadet und gesund zurückzuführen, dann setzen Sie sich mit unserer renommierten Bremer Detektei in Verbindung: per Email an kontakt@kurtz-detektei-bremen.de oder unter der Rufnummer 0421 3679 9066.